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Was ist nach der Schule? Arbeiten oder Freizeit? |
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Sonntag, 05. Oktober 2008 |
Das ist nicht so einfach. Grundätzlich gilt: Fragt in Euren Betrieben nach, welche Regelung jeweils gilt.
Formal ist zunächst wichtig, ob Du zum jeweiligen Zeitpunkt minderjährig oder bereits volljährig bist. Für minderjährige Auszubildende ist das Verfahren recht einfach.
Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden - dass ist bei uns am BK in Iserlohn - immer der Fall, wird Dir mit 8 Zeitstunden auf Deine Arbeitszeit angerechnet. In der Regel mußt Du dann nicht mehr in den Betrieb.
Anders ist das, wenn Du volljährig bist. Hier ist die Lage nicht so klar geregelt. Bei der Frage, ob Du an einem Berufsschultag noch arbeiten mußt richtet sich Dein Ausbildungsbetrieb in der Regel nach folgendem Verfahren:
Von der täglichen Arbeitzeit wird die gesamte Zeit in der Berufsschule abgezogen (Pausen, Wege zur Schule und von der Schule zur Arbeit etc. sind eingeschlossen). Ist die Zeit, die Du nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kannst dann zu kurz verzichten die Ausbildungsbetriebe in der Regel auf Dich. Also gilt hier: NACHFRAGEN!!!! |